Beitragssatzung

§1 Regelbeitrag

Der jährliche Regelbeitragssatz beträgt für aktive Erwachsene € 45,--. Der Beitrag für passive Mitglieder beträgt 17,--€.

§2 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt € 130,--. Die Aufnahmegebühr wird mit der Aufnahme des Mitgliedes als Vollmitglied fällig. Sollte das Mitglied zum Zeitpunkt der Aufnahme als Vollmitglied den ermäßigten Beitragssatz nach § 3 zahlen, so kann es auf Wunsch die Aufnahmegebühr auch erst nach Wegfall des Grundes für die Ermäßigung bezahlen. Bei Jugendlichen wird pro vollem Jahr Mitgliedschaft € 12,-- abgezogen.

§3 Ermäßigungen

Der Mitgliedsbeitrag für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Schüler und Studenten, beträgt der Beitragssatz € 15,-- pro Jahr. Der Vorstand kann auf Antrag einen ermäßigten Beitragssatz gewähren.

§ 4 - Umlagen

Es wird jährlich eine Umlage für das Rasenmähen erhoben. Die Höhe der Umlage errechnet sich aus den tatsächlichen Mäh-Kosten des Vorjahres. Die Kosten des Vorjahres werden im folgenden Jahr auf die Anzahl der aktiven Mitglieder umgelegt.
Weitere Umlagen können von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

§ 5 - Inkrafttreten

Diese Satzung wurde am 11.03.2014 beschlossen und tritt sofortiger Wirkung in Kraft. Die Änderung des §4 – Umlagen wurde am 21.03.2023 beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.

Zurück